Bund
BGBl: BGBl I
Erstverkündet:
26. Mai 1994
§ 138
§ 138 – Jahresrechnung
Die Deutsche Bundesbank legt dem Bundesministerium für Gesundheit jährlich einen Bericht über die Verwaltung der Mittel des Sondervermögens vor. Darin sind der Bestand des Sondervermögens einschließlich der Forderungen und Verbindlichkeiten sowie die Einnahmen und Ausgaben auszuweisen.
Kurz erklärt
- Die Deutsche Bundesbank erstellt jährlich einen Bericht für das Bundesministerium für Gesundheit.
- Der Bericht betrifft die Verwaltung des Sondervermögens.
- Er enthält Informationen über den Bestand des Sondervermögens.
- Forderungen und Verbindlichkeiten werden im Bericht aufgeführt.
- Einnahmen und Ausgaben des Sondervermögens sind ebenfalls enthalten.